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Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Dresden
Das Arbeitsrecht ist unser Fachgebiet. Auf Grund der Spezialisierung und Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie der langjährigen Erfahrung in der Beratung, Verhandlung und Prozessführung können wir unseren Mandanten eine erstklassige arbeitsrechtliche Betreuung bieten.
Unsere Tätigkeit als Fachanwälte für Arbeitsrecht umfasst die Gebiete des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere des Betriebsverfassungsrechts.
Wir gestalten individuell auf die Mandanten angepasste Arbeitsverträge und Änderungsverträge einschließlich Vergütungs-, Bonus- und Dienstwagenvereinbarungen oder Wettbewerbsverbote. Im bestehenden Arbeitsverhältnis beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei komplexen Themen wie Betriebsübergang, Befristung von Arbeitsverhältnissen oder der Arbeitnehmerüberlassung sowie der Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen begleiten wir sowohl gestaltend als auch prozessführend von der Kündigung über die Kündigungsschutzklage oder Entfristungsklage bis hin zum einvernehmlichen Aufhebungsvertrag oder streitigem Auflösungsurteil mit gerichtlich festgesetzter Abfindung.
Im kollektiven Arbeitsrecht sind wir erfahren im Bereich der Mitbestimmung im Betrieb, Unternehmen und Konzern. Wir beraten speziell bei Umstrukturierungen und verhandeln u.a. Vereinbarungen im Rahmen der wirtschaftlichen Mitbestimmung des Betriebsrats wie Interessenausgleich und Sozialplan. Wir erstellen Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden in den Bereichen der erzwingbaren und freiwilligen Mitbestimmung und begleiten unsere Mandanten bei der Gremienarbeit, was die Vertretung in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz und gerichtliche Beschlussverfahren einschließt.
Daneben sind wir im Bereich des arbeitsrechtlichen Wettbewerbsrechts tätig. Dazu gehören die Themen der Konkurrenztätigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, das Abwerben von Fachkräften und die Verwertung von Know-How. Wir gestalten, beraten und vertreten unsere Mandanten auf diesen Gebieten insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. |
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Arbeitsrecht
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