Unsere Tätigkeit im Individualarbeitsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Themen:
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung von Arbeitsverträgen einschließlich der Anstellungsverträge von leitenden Angestellten und von Organen juristischer Personen.
Erstellung von befristeten Arbeitsverträgen einschließlich der Befristung von einzelnen Arbeitsbedingungen.
Gestaltung von Vereinbarungen im bestehenden Arbeitsverhältnis wie Bonus- und Zielvereinbarungen, Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen, Vereinbarungen zu Weiterbildung und Qualifizierung oder nachvertraglich wirksam werdenden Vereinbarungen wie Wettbewerbsverbote.
Beratung und Vertretung anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag. Wir übernehmen die Prozessvertretung im Rahmen von Kündigungsschutz- oder Entfristungsklagen und führen diese Verfahren bis zum gerichtlichen Vergleich oder streitigen Urteil.
Durchsetzung oder Abwehr arbeitsvertraglicher Ansprüche einschließlich Prozessführung (z.B. Streitigkeiten über Abmahnung, Vergütung, Zeugnis, Urlaub) unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes (z.B. Eingruppierung).
Beratung und Gestaltung von komplexen Prozessen bei dem Übergang von Arbeitsverhältnissen durch Betriebsübergang oder Änderung der Arbeitsbedingungen im Rahmen von Umstrukturierungen im Betrieb.