Unsere Tätigkeit im Kollektivarbeitsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Themen:
Mitbestimmung im Betrieb, Unternehmen und Konzern in allen Bereichen der erzwingbaren und freiwilligen Mitbestimmung des Betriebsrats durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede, z.B. Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Dienstplangestaltung, zum Gesundheitsschutz (Gefährdungsbeurteilung), Urlaubsplanung etc.
Umstrukturierung von Betrieben und Unternehmen mit den zusammenhängenden individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen (z.B. Betriebsübergang) und der Beteiligung des Betriebsrats und Wirtschaftsausschusses im Rahmen der Tatbestände der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (z.B. Interessenausgleich, Sozialplan oder Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG).
Beratung und Vertretung in den personellen Angelegenheiten des BetrVG insbesondere bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung, Versetzung und Ein- bzw. Umgruppierung einschließlich der Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Vertretung von Betriebsparteien als Beisitzer im Rahmen von Einigungsstellen nach dem BetrVG einschließlich der Prozessführung zur Errichtung der Einigungsstellen durch das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren bzw. Anfechtung von Einigungsstellensprüchen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Betreuung der Gremienarbeit durch Strategieberatung und Vorbereitung der mit dem Betriebspartner zu führenden Korrespondenz