Dr. Norbert Götzke
Rechtsanwälte
Ostra-Allee 9
01067 Dresden
Tel.: 0351-3157970
Fax: 0351-3157977
Email:office@ra-goetzke.de

Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Vollurlaubs oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. Bislang sind Urlaubsabgeltungsansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erloschen, wenn der Urlaubsanspruch auf Grund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden konnte. Diese Rechtsprechung wurde durch das Bundesarbeitsgericht nun aufgegeben. Nunmehr können Arbeitnehmer sowohl vom öffentlichen wie auch vom privaten Arbeitgeber Urlaubsabgeltung für den gesetzlichen Urlaub verlangen. Voraussichtlich wird diese Rechtsprechung auch für tariflichen und einzelvertraglich vereinbarten Urlaub anzuwenden sein. Arbeitgeber können sich auf Vertrauensschutz berufen für Ansprüche, die vor August 2006 entstanden sind, für später entstandene Ansprüche besteht kein Vertrauensschutz. Urlaubsabgeltungsansprü-che unterliegen lediglich der gesetzlichen Verjährung von 3 Jahren.
(BAG, Urteil vom 24.03.2009, Az.: 9 AZR 983/07).