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GmbH Geschäftsführer als Verbraucher, Rechtskontrolle des Anstellungsvertrages
Fremdgeschäftsführer handeln beim Abschluss ihres Anstellungsvertrages als Verbraucher iSd. § 13 BGB. Stellt die Gesellschaft die gesetzlich abweichenden oder benachteiligenden Regelungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag nicht ernsthaft im Rahmen von Verhandlungen zur Disposition, unterliegen diese der Inhaltskontrolle. Dies bedeutet, dass die in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag enthaltenen Klauseln einer Rechtskontrolle unterliegen, insbesondere ob sie z.B. grob benachteiligend, intransparent oder widersprüchlich sind. Auf Grund dieser Kontrollmöglichkeit insbesondere sind im Anstellungsvertrag vorgesehene Ausschlussfristen dieser Rechtskontrolle zu unterwerfen. Hieraus folgt, dass die Klage des Geschäftsführers auf Feststellung der Unwirksamkeit seiner Kündigung durch die Gesellschaft ausreichend ist, um das Erlöschen der vom Ausgang des Rechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche zu verhindern. Wird dem Geschäftsführer mit der Kündigung das üblicherweise auch zur privaten Nutzung überlassene Dienstfahrzeug entzogen, hat der gekündigte Geschäftsführer Anspruch auf Schadensersatz, BAG, Urteil vom 19.05.2010, Az.: 5 AZR 253/09 |
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