Dr. Norbert Götzke
Rechtsanwälte
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Urlaubsabgeltung auch bei Tod des Arbeitnehmers

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in diesem Jahr entschieden, dass die bisherige Praxis in der Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte, wonach beim Tod des Arbeitnehmers noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche nicht in Geld abzugelten seien, mit Unionsrecht unvereinbar sei. Nunmehr gilt, dass finanzieller Ausgleich auch im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen wird (EuGH vom 12.06.2014, Az.: C 118/13).